Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es gelten die AGB der ZFV Unternehmungen.


Ergänzend oder abweichend von den oben aufgeführten AGBs gelten folgende Bedingungen:

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Rechtsbeziehungen bei Verkäufen von Catering-Dienstleistungen über die Web-Plattform staging.bellavista-ethz.ch/catering, welche vom Restaurant Bellavista betrieben wird, zwischen dem Restaurant Bellavista und den Kundinnen und Kunden (nachfolgend einheitlich die «Kunden» genannt).

Das Restaurant Bellavista erbringt sämtliche Angebote, Leistungen und Lieferungen ausschliesslich aufgrund dieser AGB, sofern keine schriftlich vom Restaurant Bellavista bestätigten Abweichungen von diesen AGB vorliegen.

1. VERTRAGSBEDINGUNGEN
Die vorliegenden AGB gelten für alle digitalen Bestellungen auf staging.bellavista-ethz.ch/catering. Mit jeder Bestellung werden diese anerkannt. Bestellungen und Lieferungen erfolgen zu den angegebenen Konditionen.

Die AGB einschliesslich aller eventuellen Anlagen können jederzeit geändert oder ergänzt werden. Der jeweils aktuelle Stand dieser AGB wird auf der Website veröffentlicht. Aufträge, welche vor einer Änderung eingegangen sind, werden noch nach den alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.

In den Betriebsferien und Tagen, an welchen das Restaurant Bellavista geschlossen ist, kann das Campus Catering nicht gewährleistet werden. Entsprechende Daten werden im Online-staging kommuniziert.

1.1 ANGEBOT, BESTELLUNG UND VERTRAGSSCHLUSS
Die Angebote, welche auf staging.bellavista-ethz.ch/catering ersichtlich sind, stellen eine unverbindliche Offerte an Kunden dar, Catering-Dienstleistungen des Restaurants Bellavista zu bestellen.

Bestellungen müssen spätestens 4 Tage (96 Stunden) vor dem Lieferdatum via staging.bellavista-ethz.ch/catering an das Restaurant Bellavista übermittelt werden.

Durch Absenden einer Bestellung auf staging.bellavista-ethz.ch/catering und gleichzeitiger Anerkennung dieser AGB geben Kunden ein rechtlich verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab.

Die daraufhin automatisch per E-Mail verschickte Bestellbestätigung dokumentiert, dass die Bestellung der Kunden bei staging.bellavista-ethz.ch/catering eingegangen ist, stellt aber noch keine Annahme des Angebotes dar. Ein Vertrag kommt erst durch die Annahmeerklärung des Restaurant Bellavista zustande, welche Kunden per E-Mail zugestellt wird.

1.2 ANPASSUNGEN
Das Vertragsverhältnis kommt durch die Bestellung von Kunden und die elektronische Annahmeerklärung dieser Bestellung durch das Restaurant Bellavista zustande. Kunden können die Bestellung bis 4 Tage (96 Stunden) vor dem Lieferdatum bearbeiten und bis 7 Tage vor der dem Lieferdatum annullieren. Änderungen können telefonisch oder schriftlich vorgenommen, Annullierungen müssen der Betriebsleitung schriftlich gemeldet werden.

Das Restaurant Bellavista kann Bestellungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.

1.3 PREISE
Der Mindestbestellwert bei Bestellungen auf staging.bellavista-ethz.ch/catering beträgt CHF 80.- pro Bestellung. Darin enthalten ist die Lieferpauschale. Sämtliche Preisangaben verstehen sich in CHF. Die Mehrwertsteuer ist in sämtlichen Preisen inbegriffen.

Die vor dem Abschicken der Bestellung aufgelisteten Produktpreise (beim Bestellschritt „Kasse“, unter „Ihre Bestellung“) und die Pauschale für Lieferung, Aufbau und Abholung sind bindend.

2. LEISTUNGEN
Mit Vertragsabschluss übertragen die Kunden einmalige oder wiederkehrende Catering-Aufträge gemäss Angebot auf staging.bellavista-ethz.ch/catering an das Restaurant Bellavista.

Das Restaurant Bellavista verpflichtet sich, den Auftrag sorgfältig abzuwickeln und das Catering zeitgerecht und zur Zufriedenheit der Kunden durchzuführen. Bei der Auswahl der Speisen und Getränke («Food») sowie beim Catering-Zubehör («NonFood») wird Wert auf einwandfreie Qualität gelegt.

2.1 SERVICE
Das Restaurant Bellavista setzt alles daran, seinen Kunden Qualitätsprodukte zu liefern. Höchste Priorität hat die die Zufriedenheit unserer Kunden.

Falls Kunden mit den gelieferten Produkten nicht zufrieden sind, kann entweder per Telefon über die Nummer +41 44 633 01 91 oder per E-Mail info@bellavista-ethz.ch Kontakt aufgenommen werden. Reklamationen oder versteckte Mängel müssen bis spätestens 24 Stunden nach Lieferung der Ware gemeldet werden.

2.2 PRODUKTE
Das Restaurant Bellavista ist darauf bedacht, korrekte Produktinformationen anzugeben (z. B. Nährwerte, Allergene, Grösse, Gewicht, usw.).

Bei Fragen zu Inhaltsstoffen und Allergenen können Sie sich telefonisch (+41 44 633 01 91) während der Öffnungszeiten des Restaurants oder per Mail (info@bellavista-ethz.ch) an unser Fachpersonal wenden. Kontaktdaten und Öffnungszeiten finden Sie unter https://bellavista-ethz.ch/kontakt/.

Der Kauf von Tabakwaren und alkoholischen Getränken ist in der Schweiz für Personen unter 18 Jahren gesetzlich verboten. Mit dem Kauf solcher Produkte bestätigen Kunden, 18 Jahre oder älter zu sein.

Das Restaurant Bellavista behält sich das Recht vor, die Liefermengen für bestimmte Produkte einzuschränken und die Lieferung nicht auszuführen, wenn die Bestellung aussergewöhnlich schwer oder voluminös ist.

Falls ein bestelltes Produkt zum Zeitpunkt der Lieferung nicht erhältlich ist, wird es weder in Rechnung gestellt noch später nachgeschickt. Alternativen werden Kunden angeboten.

2.3 RETOUREN
Falls alkoholische Getränke nach dem Anlass übrig sind, nehmen wir diese gerne zurück. Voraussetzung ist, dass diese Getränke noch nicht geöffnet oder verändert wurden.

3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1 ZAHLUNGSMETHODEN
Bestellungen, welche via staging.bellavista-ethz.ch/catering vorgenommen werden, werden mit einer Rechnung beglichen. Die Rechnung wird Kunden nach der Lieferung der Waren zugestellt. Die Zahlungsfrist beträgt 20 Tage nach Erhalt der Rechnung.

Bei nicht fristgerechter Bezahlung behält sich staging.bellavista-ethz.ch/catering das Recht vor, die nachfolgende(n) Bestellung(en) der Kunden zu suspendieren und die Unkosten für Mahnungen den Kunden zu belasten.

3.2 KREDITWÜRDIGKEIT
Das Restaurant Bellavista behält sich vor, die Auslieferung der Bestellungen von einer Bonitätsprüfung abhängig zu machen.

Das Restaurant Bellavista kann eine Bestellung annullieren, falls Kunden nicht kreditwürdig sind, eine oder mehrere ausstehende Rechnungen bei staging.bellavista-ethz.ch/catering haben oder falls begründeter Verdacht auf betrügerische Absichten besteht.

Das Restaurant Bellavista behält sich zudem vor, die Auslieferung einer Bestellung von einer Vorauszahlung abhängig zu machen.

3.3 RÜCKERSTATTUNGEN, GUTHABEN, GUTSCHEINE
Als mangelhaft eingestufte Ware wird Kunden nicht in Rechnung gestellt. Falls die Zahlung per Kreditkarte bereits erfolgte, erhalten Kunden eine entsprechende Entschädigung in Form von Gutscheinen.

Das Restaurant Bellavista behält sich das Recht vor, einen Beweis des Mangels zu verlangen, bevor die Rückerstattung vollzogen wird.

Pro Bestellung kann nur ein Gutschein genutzt werden.

3.4 SCHADENERSATZ
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

4.LIEFERUNG
4.1 LIEFERKONDITIONEN
Die Lieferung, der Aufbau und die Abholung erfolgen standardmässig durch das Restaurant Bellavista. Dafür wird Ihnen eine Pauschale von CHF 50.- in Rechnung gestellt. Diese Pauschale wird im Bestellschritt «Kasse» ( https://staging.bellavista-ethz.ch/catering/kasse) aufgelistet.

Bestellungen müssen spätestens 4 Tage (96 Stunden) vor dem Lieferdatum via staging.bellavista-ethz.ch/catering an das Restaurant Bellavista übermittelt werden.

4.2 LIEFERGEBIET & LIEFERTERMIN
Das Liefergebiet beschränkt sich auf den Campus Hönggerberg der ETH Zürich.

Der im Bestellprozess gewählte Liefertermin wird vom Restaurant Bellavista nach Eingang der Bestellung anlässlich der Annahmeerklärung per E-Mail bestätigt. Die Lieferung erfolgt an jene Adresse und an jenem Zeitpunkt, welche Kunden bei der Bestellung angegeben haben. Das Restaurant Bellavista lehnt jegliche Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund von unvollständigen und/oder nicht wahrheitsgetreuen Angaben ab.

Ist ein bestelltes Produkt dauerhaft nicht lieferbar, behalten wir uns vor, Ihr Angebot nicht anzunehmen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Es bleibt uns vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern Ihnen dies zumutbar und für eine zügige Abwicklung erforderlich ist.

4.3 EIGENTUMSVORBEHALT
Alle NonFood-Artikel, die im Catering-staging des Restaurants Bellavista angeboten werden, bleiben zu jedem Zeitpunkt im Eigentum des Restaurants Bellavista und werden Kunden nur für eine bestimmte Zeit zur Verfügung gestellt. Ausgenommen sind Einwegartikel.

4.4 GEWÄHRLEISTUNG
Die Kunden verpflichten sich, die Lieferung sofort nach Erhalt auf deren Vollständigkeit und Zustand zu überprüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Vollständigkeit müssen dem Restaurant Bellavista umgehend, spätestens jedoch innert 24 Stunden nach Lieferung, mitgeteilt werden. Ansonsten gilt die Lieferung als angenommen.

Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit einer Bestätigung nachgewiesen werden. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiss oder die Abnutzung. Die Gewährleistung erlischt, wenn Kunden die gelieferte Ware verändern.

5. INFRASTRUKTUR, REINIGUNG UND ENTSORGUNG
Ohne anderslautende Vereinbarung stellen Kunden dem Restaurant Bellavista bei Cateringleistungen unentgeltlich folgende Infrastruktur zur Verfügung: Räume, Grossinventar (Tische, Stühle, Garderobe etc.) sowie Heizung, Wasser und Strom.

Zudem verpflichten sich Kunden, die Infrastruktur in einem geeigneten Zustand zurückzugeben.

Die Reinigung des Gastroinventars liegt in der Verantwortung des Restaurant Bellavista. Für die Reinigung und Entsorgung im Übrigen sind die Kunden verantwortlich.

5.1 VERLUST & BESCHÄDIGUNG VON MATERIAL DES CATERERS
Wird seitens des Restaurants Bellavista Material zur Verfügung gestellt, welches nach Beendigung des Anlasses zu retournieren ist (z.B. Gläser, Geschirr, Bestecke, Wäsche etc.), so sind Kunden verpflichtet, dieses Material vollständig und unversehrt an das Restaurant Bellavista zurück zu geben.

Das Restaurant Bellavista ist berechtigt, Verluste und Beschädigungen durch Mitarbeitende oder Gäste der Kunden dieser in Rechnung zu stellen.

5.2 MITARBEITENDE DES RESTAURANT BELLAVISTA
Das Restaurant Bellavista stellt das Personal gemäss Vereinbarung mit dem Auftraggeber.

6. DIVERSES
Im Falle höherer Gewalt, auf behördliche Anordnung hin sowie bei Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Vorauszahlung ist das Restaurant Bellavista berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Hat das Das Restaurant Bellavista begründeten Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Betriebes zu gefährden droht, kann es ohne Entschädigung vom Vertrag zurücktreten.

6.1 VERSICHERUNGEN
Ohne anderslautende Vereinbarung ist die Kundin für den notwendigen Versicherungsschutz in Bezug auf Sach- und Personenschäden verantwortlich.

6.2 GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
Diese AGB unterstehen Schweizerischem Recht. Als ausschliesslicher Gerichtsstand gilt Zürich

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Restaurant Bellavista

Text auf Titelseite vom Shop